Rechtsanwalt
Als Fachanwalt für Bau- & Architektenrecht vertrete ich sowohl Auftragnehmer als auch Auftraggeber, d.h. Bauunternehmer, Handwerksbetriebe, Architekten sowie private oder gewerbliche Bauherren bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche aus einem Bau-/Werk-/Architektenvertrag. Die Beratung und Vertretung erfolgt idealerweise bereits vor Vertragsschluss bzw. baubegleitend. Häufig werde ich zu einem Bauvorhaben hinzugezogen, wenn während oder nach Fertigstellung eines Bauvorhabens Streitigkeiten wegen Mängeln, der Abrechnung der Werklohnforderung etc. entstehen. Da Baustreitigkeiten erfahrungsgemäß kosten- und zeitintensiv sind, ist es mein Ziel, für den Mandanten stets die wirtschaftlich sinnvollste Lösung zu erarbeiten und zu erreichen.